Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Nutzung der Tennishallen des TC Grün-Weiß Brüser Berg e. V. ohne Mitgliedschaft

  1.  Die nachfolgenden AGB gelten ausschließlich für Mieter bei einer kurzfristigen Anmietung von Tennishallen des Vereins ohne eine bestehende Vereinsmitgliedschaft.
  2.  Die Nutzung der Clubanlage durch die Mieter (Nicht-Mitglieder) erfolgt ausschließlich in Verbindung mit der Buchung eines Winter-Hallen-Abonnements oder der Buchung von Hallen-Einzelstunden in der Zeit von September eines jeden Jahres bis April des Folgejahres.
  3. Die Buchungs- und Öffnungszeiten können dem Aushang auf der Clubanlage bzw. der Internet-Seite des Vereins entnommen werden.
  4. Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem diese AGB zu Grunde liegen. Der Vermieter – vertreten durch den Vereinsvorstand -  und dessen Bevollmächtige üben das Recht des Hausherrn aus. Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der Vermieter den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises sowie weitergehend Hausverbot erteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte besteht grundsätzlich nicht, hierüber entscheidet der Vermieter im Einzelfall.
  5. Die Platzmiete (als Winter-Hallen-Abonnement oder als Einzelstunde) berechnet sich pro Spieleinheit von 60 Minuten. Spielende bzw. Spielbeginn ist jeweils die volle Stunde. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, selbst wenn der Platz nach der Spielzeit nicht benutzt wird.
  6. Es gelten die jeweils in den Aushängen auf der Anlage bzw. auf der Internet-Seite des Vereins angegebenen Preise für Winter-Abonnements und Einzelstunden. Im Mietpreis ist die Benutzung des gemieteten Hallenplatzes inklusive Beleuchtung und Beheizung enthalten. Die Preise für ein Winter-Hallen-Abonnement sind nach der Buchung und kurz nach Beginn der Spielsaison, die Preise für die Halleneinzelstunden nach der Buchung zu entrichten. Bei Nichtinanspruchnahme von gemieteten Stunden durch den Mieter besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises. Über Ausnahmen entscheidet der Vermieter im Einzelfall. Für gebuchte Einzelstunden gelten die im Online-Buchungssystems genannten Stornierungsfristen. Entfällt die Nutzungsmöglichkeit durch das Verschulden des Vermieters, werden Ersatzstunden zur Verfügung gestellt oder der Mietpreis wird erstattet.
  7. Die Hallen und alle Einrichtungsgegenstände sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden. Der Mieter des Platzes bzw. jeder einzelne Benutzer haftet in vollem Umfang für von ihm verursachte Beschädigungen, Verunreinigungen oder Schäden an Baulichkeiten, an Einrichtungsgegenständen und an den Geräten, sofern es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt. Schäden und Verunreinigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
  8. Das Mitbringen von Tieren in die Räume der Clubanlage oder in die Tennishallen ist nicht gestattet.
  9. Das Rauchen ist auf der Clubanlage in allen Räumen einschließlich der Tennishallen untersagt.
  10. Die Hallenplätze dürfen nur mit sauberen und geeigneten Sportschuhen betreten werden.
  11. Das Betreten der Clubanlage und der Hallen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Vermieters sowie dessen Mitarbeiter und Aushilfen gegenüber Mietern, Mitspielern Besuchern des TC Grün-Weiß Brüser Berg bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen, gleich aus welchem Grund ist in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl/Verlust an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendung und Beschädigung von Fahrzeugen.
  12. Eltern haften für ihre Kinder.
  13. Für das Betreten von Anlage und Tennishallen wird ein Transponder ausgehändigt, für den eine Kaution von € 30,00 zu hinterlegen ist. Mit Rückgabe des Transponders wird die Kaution erstattet.

 

Stand: 10.07.2024